Indirekter Gegenvorschlag: Was bedeutet das?
Eine Volksinitiative verlangt immer eine Änderung der Bundesverfassung. Der Bundesrat kann darauf mit einem indirekten Gegenvorschlag antworten. Dieser besteht aus einem neuen Gesetz oder einer Gesetzesänderung, die wichtige Anliegen der Initiative aufnimmt.
Im Fall der Inklusions-Initiative hat der Bundesrat mit dem Inklusionsrahmengesetz und dem Ausbau der Assistenzleistungen und Hilfsmittel einen solchen Gegenvorschlag angekündigt. Das Parlament muss diesen beraten und darüber abstimmen. Gegen das Gesetz kann das Referendum ergriffen werden. In diesem Fall hat das Stimmvolk das letzte Wort.
Das Initiativkomitee muss spätestens am Ende des parlamentarischen Prozesses einen Entscheid fällen: Es kann die Initiative zurückziehen, daran festhalten oder einen bedingten Rückzug erklären. Der bedingte Rückzug bedeutet: Die Initiative kommt nur dann zur Abstimmung, wenn das neue Gesetz an der Urne abgelehnt wird.
Der Entscheid des Initiativkomitees hängt davon ab, wie gut das neue Gesetz die Kernforderungen der Initiative erfüllt. Ein starker öffentlicher Druck während der parlamentarischen Beratung erhöht die Chancen, dass die Initiative ihre Ziele auch ohne Verfassungsänderung erreicht.