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Zeitplan Initiative

Zeitplan Initiative

Eine Initiative besteht aus drei Phasen und dauert etwa 5 bis 6 Jahre. Diese Übersicht bezieht sich auf die Inklusions-Initiative.

Phase 1: Unterschriftensammlung

Die erste Phase beginnt mit dem offiziellen Start der Unterschriftensammlung am 27. April 2023. Innerhalb von 18 Monaten müssen 100’000 gültigen Unterschriften von stimmberechtigten Bürger:innen gesammelt werden.

Anschliessend wird die Initiative bei der Bundeskanzlei eingereicht, die die eingereichten Unterschriften überprüft. Die Einreichung der Inklusions-Initiative findet am 5. September 2024 statt.

Die eingereichte eidgenössische Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» ist formell zustande gekommen.

Phase 2: Parlamentarische Phase

Zuerst hat der Bundesrat drei Monate Zeit, um eine Stellungnahme zur Initiative abzugeben. Dafür erstellt er ein sogenanntes “Aussprachepapier”. Für die Inklusions-Initiative wird dieses Aussprachepapier bis Dezember 2024 fertiggestellt.

Danach schreibt der Bundesrat eine “Botschaft zur Initiative” an das Parlament. In diesem Bericht erklärt der Bundesrat, ob er die Initiative für nötig hält, ob er sie unterstützt oder ablehnt. Für diesen Bericht hat der Bundesrat ein Jahr Zeit, bis Herbst 2025. In dieser Zeit kann der Bundesrat auch einen direkten Gegenentwurf oder einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative machen.

  • Was ist ein direkter Gegenentwurf? Ein direkter Gegenentwurf schlägt eine andere Verfassungsänderung vor als die Initiative.

  • Was ist ein indirekter Gegenvorschlag? Ein indirekter Gegenvorschlag schlägt Gesetzesänderungen vor, die in die Richtung der Initiative gehen.

Der Bundesrat hat im Dezember 2024 einen indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative angekündet und hat bis Frühling 2026 Zeit, diesen auszuarbeiten.

Anschliessend gehen die Vorschläge des Bundesrates an den National- und Ständerat.

Falls der Bundesrat keinen Gegenentwurf oder Gegenvorschlag macht, kann das Parlament selbst einen Vorschlag einbringen.

Das Parlament hat dann noch einmal 18 bis 24 Monate Zeit, um über die Initiative zu entscheiden.

Die Phase 2 dauert also von der Einreichung bis zum Beschluss des Parlaments.

Phase 3: Volksabstimmung

Zur Vorbereitung der Volksabstimmung über den Initiativtext sowie einen möglichen Gegenentwurf oder Gegenvorschlag wird eine inklusive Kampagne organisiert. Das Ziel der Kampagne ist es, möglichst viele Wähler:innen zur Abstimmung zu mobilisieren.

Die Abstimmung zur Inklusions-Initiative wird voraussichtlich zwischen 2026 und 2028 stattfinden.


Zeitplan der Inklusions-Initiative

  • Dezember 2022: Initiativtext

  • Januar 2023: Kampagnenaufbau

  • Februar 2023: Aufbau Bürger:innen-Komitee

  • 27. April 2023: Sammelstart und Aktionstag

  • 9. September 2023: Nationaler Sammeltag

  • 2. Dezember 2023: Nationaler Sammeltag

  • 9. März 2024: Nationaler Sammeltag

  • 27. April 2024: 1 Jahr seit dem Start der Initiative!

  • 25. Mai 2024: Nationaler Sammeltag

  • 22. Juni 2024: Nationaler Sammeltag

  • 30. Juli 2024: Alle Unterschriften einsenden!

  • Ende Sammelfrist 25. Oktober 2024 ✅

  • Einreichung 100’000 gültige Unterschriften: 5. September in Bern ✅

  • Dezember 2024: Ankündigung Bundesrat - indirekten Gegenvorschlag ✅

  • Mai 2025: Indirekter Gegenvorschlag kommt in Vernehmlassung

  • Frühling 2026: Bundesrat verabschiedet Gegenvorschlag mit Botschaft

  • Parlament 12-18 Monate

  • Abstimmungskampf

  • Abstimmung

  • Initiative kommt in die Bundesverfassung

  • Umsetzung der Initiative