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Inklusions-Initiative

Willkommen auf der Website der Inklusions-Initiative.
Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache.

1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen
leben in der Schweiz.
Die Schweizer Politik muss endlich mehr tun
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Deshalb gibt es die Inklusions-Initiative.

Eine Initiative ist ein politisches Instrument.
Eine Initiative will etwas verändern.
Die Inklusions-Initiative will die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken.

Wir reichen am 5. September 2024 die 100’000 Unterschriften der Inklusions-Initiative ein.

Wir haben es geschafft!

Die Unterschriften für die Inklusion-Initiative sind gesammelt.

Wir haben genug Unterschriften gesammelt.

Die Inklusions-Initiative ist gültig. Wir können die Unterschriften der Initiative der Bundeskanzlei übergeben.

Wir reichen die Inklusions-Initiative ein!

Deshalb organisieren wir eine grosse Kundgebung in Bern.

Die Kundgebung ist am 5. September auf dem Bundesplatz in Bern. Sie beginnt um 14 Uhr.

Menschen mit und ohne Behinderungen halten Reden. Es gibt Musik.

Um 15.15 Uhr gehen wir gemeinsam zur Bundeskanzlei auf der Bundesterrasse.

Wir gehen gemeinsam in einem Umzug zur Bundeskanzlei.

Um 15.45 Uhr übergeben wir die gesammelten Unterschriften der Bundeskanzlei.

Um 16.15 Uhr ist die Initiative eingereicht. Die Veranstaltung ist zu Ende.

Kundgebung: 14 Uhr auf dem Bundesplatz

Wir erwarten 1000 Menschen auf dem Bundesplatz.

Wir wollen laut sein. Wir wollen viele sein. Wir feiern die Inklusions-Initiative.

Wir fordern die gleichen Rechte für Menschen mit Behinderungen.

Die Kundgebung ist friedlich. Wir respektieren alle Menschen.

Auf dem Bundesplatz gibt es eine Bühne.

Auf der Bühne reden eingeladene Gäste.

Die Gäste reden auf Deutsch, Französisch oder Italienisch.

Die Reden werden nicht übersetzt.

Auf der Bühne gibt es Gebärdensprache-Dolmetschende.

Neben der Bühne gibt einen grossen Bildschirm.

Auf dem Bildschirm zeigen wir die Bühne.

Auf dem Bildschirm gibt es Untertitel, von dem was auf der Bühne gesagt wird.

Auf dem Bundesplatz gibt es Zelte.

Ein Zelt mit Informationen.

Ein Zelt mit Wasser.

Ein Ruhe-Zelt.

Ein Erste-Hilfe-Zelt.

Es gibt Stühle und Bänke zum Sitzen.

Auf dem Bundesplatz gibt es Helfende.

Die Helfenden tragen ein weisses T-Shirt. Auf dem T-Shirt steht “TEAM INCLUSION”.

Es gibt Helfende mit gelben Leuchtwesten. Sie regeln den Verkehr.

An der Kundgebung werden wir Fotos und Videos machen.

Die Medien werden auch Fotos und Videos machen.

Programm

  • Ab 12.00 Uhr: Ankunft am Bahnhof Bern oder mit de Auto

  • Ab 13.30 Uhr: Ankunft auf dem Bundesplatz Bern

  • 13.45 Uhr: Musik auf der Bühne

  • 14.00 Uhr: Beginn der Kundgebung Bundesplatz Bern

  • Bis 15.10 Uhr: Reden und Musik von Menschen mit und ohne Behinderungen

  • 15.10 Uhr: Umzug zur Bundeskanzlei

  • 15.45 Uhr: Einreichung der Kisten bei der Bundeskanzlei

  • 16.00 Uhr: Abschlussrede vor der Bundeskanzlei

  • 16.15 Uhr: Ende der Veranstaltung und Abreise

Mitbringen

Tragen Sie an der Kundgebung ein Kleidungsstück in den vier Farben der Initiative.

Die vier Farben sind: pink, sonnengelb, hellgrün oder hellblau.

Bitte passen Sie die Kleider dem Wetter an.

Sie dürfen eine eigenes Getränk und Essen mitnehmen.

Sie dürfen keine Ballone mitbringen.

Schilder

Sie dürfen ein selbst gemaltes Schild mitnehmen.

Das Schild ist für die Kundgebung von 14.00 bis 15.00 Uhr.

Auf die Schilder können Sie schreiben:

  • "Gleichstellung, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz für Menschen mit Behinderungen jetzt!"

  • "Gemeinsam für eine inklusive Schweiz"

  • "Wie lange müssen wir noch warten? 10 Jahre UNO-BRK und jetzt?"

  • "Gemeinsam für eine barrierefreie Schweiz"

  • "Inklusion geht uns alle etwas an!"

Sie können auch andere Worte darauf schreiben oder malen.

Begleitung an der Kundgebung

Brauchen Sie an der Kundgebung eine Begleitung?

Wir organisieren Begleitpersonen.

Bitte melden Sie sich bis am 31. August an.

Dann können wir eine Begleitperson finden.

Bitte melden Sie sich mit diesem Anmeldeformular an.

Anreise und Abreise nach Bern

Anreise im öffentlicher Verkehr

Bitte organisieren Sie Ihre Reise von und nach Bern selbst.

Dazu müssen Sie ein Billet mit der SBB lösen.

Der Verein für eine inklusive Schweiz kann Ihr Billet nicht bezahlen.

Wir können Sie ab dem Ankunftsgleis in Bern abholen.

Treffpunkt Bahnhof Bern

Am Bahnhof Bern gibt es einen Treffpunkt.

Am Treffpunkt hält eine Person ein Schild der Inklusions-Initiative.

Wir warten an diesem Treffpunkt. Wir begleiten Sie zum Bundesplatz.

Bitte melden Sie sich an für den Treffpunkt. Sie können Sich per E-Mail anmelden: info@inklusions-initiative.ch

Sie können auch direkt zum Bundesplatz kommen.

Reisende im Rollstuhl oder mit Elektromobil

Wenn Sie einen Rollstuhl haben, müssen Sie einen Sitzplatz im Zug reservieren.

Den Sitzplatz müssen Sie bei der SBB reservieren.

Sie müssen das Contact Center Handicap der SBB anrufen.

Telefonnummer Contact Center Handicap: 0800 007 102 (gratis / täglich von 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr)

Die SBB ist über die Veranstaltung informiert und unterstützt Sie.

Informationen zum Contact Center Handicap: Reisen mit eingeschränkter Mobilität: Contact Center Handicap | SBB

Online-Anmeldung: swisspass.ch

Anreise im Auto

Es gibt keinen Parkplatz auf dem Bundesplatz.

Es ist verboten auf dem Bundesplatz zu parkieren.

Sie müssen Ihr Auto in einem Parkhaus der Stadt Bern parkieren.

Eine Liste mit öffentlichen Parkhäusern in Bern.

Neben dem Bundesplatz gibt es eine Ausstieg-Zone.

Dort können Mitreisende aussteigen.

In dieser Zone dürfen Sie nicht länger als 5 Minuten parkieren.

Die Austieg-Zone ist vor der Berner Kantonalbank beim Bundesplatz. Auf dem Bild ist die Ausstiegszone rot markiert.

Sie müssen sich anmelden wenn Sie in die Ausstieg-Zone fahren wollen.

Zum Anmelden für die Ausstieg-Zone senden Sie uns eine E-Mail: info@inklusions-initiative.ch

Haben Sie Fragen zur Einreichung?

Schreiben Sie uns Ihre Frage per E-Mail: info@inklusions-initiative.ch

Mehr Informationen zur Einreichung: www.inklusions-initiative.ch/einreichung

Diese Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

Was fordert die Inklusions-Initiative?

Mehr Gleichstellung

Menschen mit und ohne Behinderungen sollen die gleichen Rechte haben.
Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gehört in die Verfassung.
Die Verfassung ist das höchste Gesetz in der Schweiz.

Mehr Teilhabe

Alle Menschen sollen teilhaben am Leben der Gesellschaft.
Menschen mit Behinderungen sollen dabei sein und mitmachen.
In der Politik, in Vereinen und bei Kultur-Veranstaltungen.

Die Diskriminierung wegen einer Behinderung muss endlich aufhören.
Wir müssen deshalb Barrieren abbauen.
Überall.
Bei Gebäuden und beim ÖV.
Bei Dienstleistungen und bei Freizeit·angeboten.

Mehr Selbstbestimmung

Menschen mit Behinderungen wollen selbst über ihr Leben bestimmen.
Sie sollen deshalb selbst wählen, wie und wo sie leben.

Mehr Assistenz

Menschen mit Behinderungen sollen mehr Assistenz erhalten.
Damit Teilhabe möglich ist.
Damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben und arbeiten können.

Wieso braucht es die Inklusions-Initiative?

Die Schweiz muss mehr tun

Die UNO hat im Frühling 2022 die Schweiz geprüft.
Die UNO hat Vorschläge gemacht,
wie die Schweiz die UN-BRK besser umsetzen kann.
UN-BRK ist die Abkürzung für:
Behindertenrechts·konvention von der UNO.

Die Inklusions-Initiative macht Druck auf die Politik.
Die Politik muss vorwärts·machen.
Die Schweiz muss mehr tun.
Damit sie die Forderungen von der UN-BRK erfüllt.

Die Gleichstellung von Menschen
mit und ohne Behinderungen
gehört in die Verfassung

Heute steht die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen
nicht in der Verfassung.
Die Verfassung ist das höchste Gesetz in der Schweiz.
Die Inklusions-Initiative fordert deshalb:
Die Gleichstellung muss in der Verfassung stehen.

Die Rechte stärken

Die Inklusions-Initiative will die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken.
Menschen mit Behinderungen sollen per Verfassung das Recht haben auf:

  • Personelle Assistenz
    Das ist eine Assistenz·person.
    Sie unterstützt eine Person mit Behinderungen im Alltag.

  • Technische Assistenz
    Das ist eine Technik oder ein Gerät.
    Die Technik oder das Gerät unterstützt eine Person mit Behinderungen.
    Damit sie an der Gesellschaft teilhaben kann.

Wohnform und Wohnort wählen

Menschen mit Behinderungen sollen per Verfassung ihre Wohnform
und ihren Wohnort frei wählen können.
Die Initiative kann die Situation für viele Betroffene besser machen.

Eine grosse Chance

Selbstvertretungen, Verbände und die Dach·organisationen
arbeiten zusammen bei der Initiative.
Das macht die Behinderten·bewegung stärker.
Die Initiative macht aufmerksam auf die Situation
von Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderung.
Das ist wichtig.
Man kann nämlich nicht jede Behinderung sofort sehen.
Deshalb ist die Inklusions-Initiative für alle eine grosse Chance.

Der Text zur Inklusions-Initiative

Wir wollen mit der Inklusions-Initiative die Verfassung der Schweiz ändern.
Die Verfassung ist das Grund·gesetz von der Schweiz.
Die Verfassung hat viele Gesetzes·artikel.

Die Gesetzes·artikel regeln,

  • wie die Schweiz funktioniert.

  • welche Aufgaben der Bund, die Kantone und die Behörden haben.

  • welche Rechte und Pflichten die Bürger:innen haben.
    Übrigens:
    Wir schreiben extra Bürger:innen mit Doppelpunkt.
    Der Doppelpunkt bedeutet: Wir meinen alle Geschlechter.

Was wollen wir ändern?
Wir wollen 1 Artikel von der Verfassung ändern.
Das ist Artikel 8.
Artikel 8 heisst: Rechts·gleichheit.

Wir haben einen Text für Artikel 8 geschrieben.
Das ist der Initiativ·text.
Im Initiativ·text steht,
was neu in der Verfassung stehen soll.

Hier erklären wir Ihnen den Initiativ·text in Leichter Sprache.
So wollen wir die Verfassung ändern:

Artikel 8

Artikel 8 besteht aus 4 Absätzen.
Wir streichen Absatz 4.
Er soll nicht mehr gelten.

Neu: Artikel 8a – Rechte von Menschen mit Behinderungen

Wir ergänzen Artikel 8 mit einem Zusatz·artikel.
Der Zusatz·artikel heisst:

Rechte von Menschen mit Behinderung.

Der Zusatz·artikel soll eine Nummer bekommen.
Zum Beispiel: Artikel 8a.
Der neue Zusatz·artikel 8a besteht aus 2 Absätzen:

Absatz 1

In Absatz 1 geht es um Gleichstellung und Assistenz.
In Absatz 1 steht:
Das Gesetz sichert

  • die rechtliche Gleichstellung
    von Menschen mit und ohne Behinderung.
    Rechtliche Gleichstellung bedeutet:
    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    Alle Menschen haben per Gesetz die gleichen Rechte.

  • die tatsächliche Gleichstellung
    von Menschen mit und ohne Behinderung.
    Tatsächliche Gleichstellung bedeutet:
    Alle Menschen haben die gleichen Chancen.
    Im Alltag, bei der Arbeit, in der Freizeit.
    Es muss besondere Massnahmen geben.
    Damit Menschen mit Behinderung die gleichen Chancen haben.

Menschen mit Behinderung haben deshalb das Recht auf

  • die Unterstützung, die sie brauchen.

  • personelle Assistenz.
    Das ist eine Assistenz·person.
    Sie unterstützt eine Person mit Behinderung im Alltag.

  • technische Assistenz.
    Das ist eine Technik oder ein Gerät.
    Die Technik oder das Gerät unterstützen die Person mit Behinderung.
    Damit sie an der Gesellschaft teilhaben kann.

Absatz 2

In Absatz 2 geht es um die Wohnform und den Wohnort.
In Absatz 2 steht:
Menschen mit Behinderung dürfen ihre Wohnform
und ihren Wohnort frei wählen.
Das ist ihr Recht.
Sie bekommen dafür die Unterstützung und Assistenz,
die sie brauchen.

Das ist wichtig:

Die Unterstützung und die Assistenz müssen verhältnis·mässig sein.
Verhältnis·mässig bedeutet:
Man vergleicht Aufwand und Nutzen.
Also wie viel Aufwand nötig ist oder wie viel etwas kostet.
Und welchen Nutzen es bringt.

Machen Sie mit im Bürger:innen-Komitee

Wir haben ein Bürger:innen-Komitee gegründet.
Ein Komitee ist eine Gruppe von Menschen.
Alle Personen im Komitee unterstützen die Inklusions-Initiative
Klicken Sie auf den folgenden Link:
Bürger:innen-Komitee ansehen
Dann sehen Sie die Personen im Komitee.

Übrigens:
Wir schreiben extra Bürger:innen mit Doppelpunkt.
Der Doppelpunkt bedeutet:
Wir meinen alle Geschlechter.

Wollen auch Sie die Initiative unterstützen?
Mit Ihrem Namen und Ihrem Foto?
Dann klicken Sie auf diesen Link.
Bürger:innen-Komitee beitreten

Es öffnet sich ein Formular.
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Bei diesen Feldern steht immer: freiwillig.

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Wir freuen uns über ein Farbfoto von Ihnen.

Machen Sie mit im Bürger:innen-Komitee.
Hier geht es zum Formular:
Bürger:innen-Komitee beitreten

Immer informiert bleiben

Gibt es etwas Neues zur Inklusions-Initiative?
Dann schreiben wir das auf dieser Website.
Besuchen Sie unsere Website regelmässig.

Kontakt

Verein für eine inklusive Schweiz
Mühlemattstrasse 14a
3007 Bern

E-Mail: info@inklusions-initiative.ch

Kontaktformular

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Dann füllen Sie bitte das Kontaktformular aus.

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