Inklusions-Initiative
Willkommen auf der Website der Inklusions-Initiative.
Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache.
1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen
leben in der Schweiz.
Die Schweizer Politik muss endlich mehr tun
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Deshalb gibt es die Inklusions-Initiative.
Eine Initiative ist ein politisches Instrument.
Eine Initiative will etwas verändern.
Die Inklusions-Initiative will die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken.
Was fordert die Inklusions-Initiative?
Mehr Gleichstellung
Menschen mit und ohne Behinderungen sollen die gleichen Rechte haben.
Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gehört in die Verfassung.
Die Verfassung ist das höchste Gesetz in der Schweiz.
Mehr Teilhabe
Alle Menschen sollen teilhaben am Leben der Gesellschaft.
Menschen mit Behinderungen sollen dabei sein und mitmachen.
In der Politik, in Vereinen und bei Kultur-Veranstaltungen.
Die Diskriminierung wegen einer Behinderung muss endlich aufhören.
Wir müssen deshalb Barrieren abbauen.
Überall.
Bei Gebäuden und beim ÖV.
Bei Dienstleistungen und bei Freizeit·angeboten.
Mehr Selbstbestimmung
Menschen mit Behinderungen wollen selbst über ihr Leben bestimmen.
Sie sollen deshalb selbst wählen, wie und wo sie leben.
Mehr Assistenz
Menschen mit Behinderungen sollen mehr Assistenz erhalten.
Damit Teilhabe möglich ist.
Damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben und arbeiten können.
Wieso braucht es die Inklusions-Initiative?
Die Schweiz muss mehr tun
Die UNO hat im Frühling 2022 die Schweiz geprüft.
Die UNO hat Vorschläge gemacht,
wie die Schweiz die UN-BRK besser umsetzen kann.
UN-BRK ist die Abkürzung für:
Behindertenrechts·konvention von der UNO.
Die Inklusions-Initiative macht Druck auf die Politik.
Die Politik muss vorwärts·machen.
Die Schweiz muss mehr tun.
Damit sie die Forderungen von der UN-BRK erfüllt.
Die Gleichstellung von Menschen
mit und ohne Behinderungen
gehört in die Verfassung
Heute steht die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen
nicht in der Verfassung.
Die Verfassung ist das höchste Gesetz in der Schweiz.
Die Inklusions-Initiative fordert deshalb:
Die Gleichstellung muss in der Verfassung stehen.
Die Rechte stärken
Die Inklusions-Initiative will die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken.
Menschen mit Behinderungen sollen per Verfassung das Recht haben auf:
Personelle Assistenz
Das ist eine Assistenz·person.
Sie unterstützt eine Person mit Behinderungen im Alltag.Technische Assistenz
Das ist eine Technik oder ein Gerät.
Die Technik oder das Gerät unterstützt eine Person mit Behinderungen.
Damit sie an der Gesellschaft teilhaben kann.
Wohnform und Wohnort wählen
Menschen mit Behinderungen sollen per Verfassung ihre Wohnform
und ihren Wohnort frei wählen können.
Die Initiative kann die Situation für viele Betroffene besser machen.
Eine grosse Chance
Selbstvertretungen, Verbände und die Dach·organisationen
arbeiten zusammen bei der Initiative.
Das macht die Behinderten·bewegung stärker.
Die Initiative macht aufmerksam auf die Situation
von Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderung.
Das ist wichtig.
Man kann nämlich nicht jede Behinderung sofort sehen.
Deshalb ist die Inklusions-Initiative für alle eine grosse Chance.
Der Text zur Inklusions-Initiative
Wir wollen mit der Inklusions-Initiative die Verfassung der Schweiz ändern.
Die Verfassung ist das Grund·gesetz von der Schweiz.
Die Verfassung hat viele Gesetzes·artikel.
Die Gesetzes·artikel regeln,
wie die Schweiz funktioniert.
welche Aufgaben der Bund, die Kantone und die Behörden haben.
welche Rechte und Pflichten die Bürger:innen haben.
Übrigens:
Wir schreiben extra Bürger:innen mit Doppelpunkt.
Der Doppelpunkt bedeutet: Wir meinen alle Geschlechter.
Was wollen wir ändern?
Wir wollen 1 Artikel von der Verfassung ändern.
Das ist Artikel 8.
Artikel 8 heisst: Rechts·gleichheit.
Wir haben einen Text für Artikel 8 geschrieben.
Das ist der Initiativ·text.
Im Initiativ·text steht,
was neu in der Verfassung stehen soll.
Hier erklären wir Ihnen den Initiativ·text in Leichter Sprache.
So wollen wir die Verfassung ändern:
Artikel 8
Artikel 8 besteht aus 4 Absätzen.
Wir streichen Absatz 4.
Er soll nicht mehr gelten.
Neu: Artikel 8a – Rechte von Menschen mit Behinderungen
Wir ergänzen Artikel 8 mit einem Zusatz·artikel.
Der Zusatz·artikel heisst:
Rechte von Menschen mit Behinderung.
Der Zusatz·artikel soll eine Nummer bekommen.
Zum Beispiel: Artikel 8a.
Der neue Zusatz·artikel 8a besteht aus 2 Absätzen:
Absatz 1
In Absatz 1 geht es um Gleichstellung und Assistenz.
In Absatz 1 steht:
Das Gesetz sichert
die rechtliche Gleichstellung
von Menschen mit und ohne Behinderung.
Rechtliche Gleichstellung bedeutet:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Alle Menschen haben per Gesetz die gleichen Rechte.die tatsächliche Gleichstellung
von Menschen mit und ohne Behinderung.
Tatsächliche Gleichstellung bedeutet:
Alle Menschen haben die gleichen Chancen.
Im Alltag, bei der Arbeit, in der Freizeit.
Es muss besondere Massnahmen geben.
Damit Menschen mit Behinderung die gleichen Chancen haben.
Menschen mit Behinderung haben deshalb das Recht auf
die Unterstützung, die sie brauchen.
personelle Assistenz.
Das ist eine Assistenz·person.
Sie unterstützt eine Person mit Behinderung im Alltag.technische Assistenz.
Das ist eine Technik oder ein Gerät.
Die Technik oder das Gerät unterstützen die Person mit Behinderung.
Damit sie an der Gesellschaft teilhaben kann.
Absatz 2
In Absatz 2 geht es um die Wohnform und den Wohnort.
In Absatz 2 steht:
Menschen mit Behinderung dürfen ihre Wohnform
und ihren Wohnort frei wählen.
Das ist ihr Recht.
Sie bekommen dafür die Unterstützung und Assistenz,
die sie brauchen.
Das ist wichtig:
Die Unterstützung und die Assistenz müssen verhältnis·mässig sein.
Verhältnis·mässig bedeutet:
Man vergleicht Aufwand und Nutzen.
Also wie viel Aufwand nötig ist oder wie viel etwas kostet.
Und welchen Nutzen es bringt.
Machen Sie mit im Bürger:innen-Komitee
Wir haben ein Bürger:innen-Komitee gegründet.
Ein Komitee ist eine Gruppe von Menschen.
Alle Personen im Komitee unterstützen die Inklusions-Initiative
Klicken Sie auf den folgenden Link:
Bürger:innen-Komitee ansehen
Dann sehen Sie die Personen im Komitee.
Übrigens:
Wir schreiben extra Bürger:innen mit Doppelpunkt.
Der Doppelpunkt bedeutet:
Wir meinen alle Geschlechter.
Wollen auch Sie die Initiative unterstützen?
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Dann klicken Sie auf diesen Link.
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Mühlemattstrasse 14a
3007 Bern
E-Mail: info@inklusions-initiative.ch
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