Erklärvideo zum Gegenvorschlag
Mit künstlicher Intelligenz (KI) haben wir einen Avatar von Islam Alijaj erstellen lassen. Dieser erklärt in einfachen Worten was genau der angekündigte Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative ist und wie es jetzt weitergeht.
Das Erklärvideo von Islams-KI-Assistenz ist auf dem Youtube-Kanal der Inklusions-Initiative in drei Sprachen:
Um was geht es im Video?
Im Dezember 2024 hat Frau Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider ein neues Inklusionsgesetz angekündigt. Weil jetzt endlich der Moment da ist, um die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ins Gesetz zu schreiben.
Doch, was sind die nächsten Schritte, wie hängt alles zusammen und was bedeutet das alles für die Inklusionsinitiative?
Der indirekte Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative
Dass der Bundesrat Nein sagt zur Inklusions-Initiative, ist kein Drama. Denn er hat einen Gegenvorschlag, also eine Alternative vorgestellt. Dieser Gegenvorschlag besteht aus zwei Teilen: Dem neuen Inklusionsgesetz und der Revision, also der Überarbeitung des Invalidenversicherungsgesetzes IVG. Während das IVG dafür sorgt, dass die Leistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher werden, ist das neue Inklusionsgesetz vor allem für das Wohnen zuständig. Das sind wichtige Massnahmen für ein selbstbestimmtes Leben.
Und was heisst das jetzt für die Inklusions-Initiative?
Die macht jetzt gerade Pause. Denn zuerst schreibt der Bundesrat einen Entwurf für den Gegenvorschlag und das dauert bis Ende Mai 2025. Danach sammelt der Bundesrat während drei Monaten Rückmeldung zum Entwurf des Gegenvorschlags. Dieser Prozess wird Vernehmlassung genannt. Die gesammelten Rückmeldungen aus der Vernehmlassung ergänzen dann den Entwurf. Danach wird diese ergänzte Version fertig gestellt und vom Bundesrat mit einer Botschaft vorgestellt. Diese definitive Version des Gegenvorschlags wird mit der Empfehlung (Botschaft) des Bundesrats dem Parlament überreicht. Danach beginnt eine neue politische Phase.
BehiG-Teilrevision
Neben dem Gegenvorschlag gibt es auch eine Teil-Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Das nennt man auch BehiG-Revision. Der Bundesrat hat Ja gesagt zu einem Entwurf und diesen Entwurf bespricht das Parlament im Frühling 2025. Die BehiG-Revision hat nicht direkt mit der Initiative zu tun. Sie betrifft aber auch das Behindertenwesen in der Schweiz. Es sind zwei unterschiedliche Projekte und unterschiedliche politische Prozesse. Beide sind am Ende wichtig.
Der zeitliche Ablauf:
Mai 2025 - Entwurf indirekter Gegenvorschlag und Inklusions-Rahmengesetz
Ab Juni 2025 - Vernehmlassungsprozess während drei Monaten
Ab Herbst 2025 - Finalisierung Gegenvorschlag und Inklusions-Rahmengesetz
Im Frühling 2026 - Verabschiedung Gegenvorschlag mit Botschaft durch Bundesrat
Neue politische Phase beginnt
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