Die Schweiz braucht ein Inklusionsgesetz!
Appell für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) wird aktuell überarbeitet. Der erste Entwurf wurde von den Behindertenverbänden heftig kritisiert. Er ignoriert zentrale Anliegen der Inklusions-Initiative. Sie droht deswegen politisch auf dem Abstellgleis zu landen. Jetzt Appell an Bundesrat und Parlament unterzeichnen: Stoppen Sie die BehiG-Revision und ermöglichen Sie ein umfassendes Inklusionsgesetz!
Die Inklusions-Initiative ist zustandegekommen!
Das Engagement geht weiter: Parlamentarische Phase
Unterstützen Sie uns weiterhin!
Die Inklusions-Initiative wird getragen von:
Für eine inklusive Schweiz
Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gehört auf die Prioritätenliste der Schweizer Politik! Rund 1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in der Schweiz. Die Inklusions-Initiative fordert ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen.
Seit 23 Jahren gibt es in unserer Verfassung ein Verbot der Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Die Schweiz hat zudem ein Behindertengleichstellungsgesetz und die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Trotzdem haben Menschen mit Behinderungen nicht denselben Zugang zu Menschenrechten wie nicht behinderte Menschen.
Forderungen
Viele Menschen mit Behinderungen sind gezwungen, in Institutionen zu leben. Die Inklusions-Initiative fordert, dass alle Menschen das Recht auf freie Wohnform und Wohnort haben.
Menschen mit Behinderungen werden in vielen Bereichen ausgeschlossen. Dies betrifft beispielsweise Wohnen, Bildung, ÖV, Kultur, Dienstleistungen und Bauten. Die Inklusions-Initiative fordert ein Ende der Diskriminierung.
Die Ausübung einer beruflichen oder politischen Tätigkeit ist für viele Menschen mit Behinderungen erschwert. Die Inklusions-Initiative fordert mehr Assistenz, damit Menschen mit Behinderungen vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Für den Erfolg der Initiative bauen wir ein breites, überparteiliches und politisch schlagkräftiges Netzwerk von Selbstvertreter:innen, engagierten Bürger:innen und Organisationen auf. Treten Sie jetzt dem parteiunabhängigen Bürger:innen-Komitee bei.
Bürger:innen-Komitee
Für den Start der Unterschriftensammlung suchen wir Menschen, die mit ihrem Namen die Inklusions-Initiative unterstützen.
Argumente
Wieso braucht es die Inklusions-Initiative?
Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen muss in die Verfassung
Die Inklusions-Initiative setzt die Politik unter Druck, damit das Parlament und der Bundesrat vorwärts machen und die Schweiz ihre Verpflichtungen erfüllt. Die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen muss Priorität werden.
Selbstbestimmung und Teilhabe
Mit der Inklusions-Initiative sollen Menschen mit Behinderungen die personellen und technischen Ressourcen erhalten, um sich mittels Assistenz vollumfänglich und selbstbestimmt in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur einbringen und ihr Potenzial entfalten zu können.
Wandel für unsere Gesellschaft!
Die Initiative macht den Weg frei für einen Paradigmenwechsel: Alle sollen an der Gesellschaft teilhaben können, frei von Diskriminierung.
Eine inklusive Bewegung
Selbstvertretende, Organisationen und die Zivilgesellschaft engagieren sich zusammen für die Initiative und für die Stärkung der Behindertenbewegung. Nicht nur das Ziel, sondern auch der Weg soll inklusiver werden.
Initiativtext
Die Bundesverfassung¹ wird wie folgt geändert:
Art. 8 Abs. 4
⁴ aufgehoben
Art. 8a² Rechte von Menschen mit Behinderungen
¹ Das Gesetz sorgt für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Menschen mit Behinderungen haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen, insbesondere auf personelle und technische Assistenz.
² Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihre Wohnform und den Ort, an dem sie wohnen, frei zu wählen; sie haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen.
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¹ SR 101
² Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung.
Die Eckpunkte der Initiative lassen sich wie folgt beschreiben:
Der Gesetzgeber erhält den Auftrag, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen sicherzustellen.
Menschen mit Behinderungen erhalten Anspruch auf alle Anpassungs- und Unterstützungsmassnahmen, die für die Gleichstellung nötig und verhältnismässig sind.
Explizit aufgeführt sind die Ansprüche auf personelle und technische Assistenz sowie die freie Wahl der Wohnform und des Wohnortes.
News
Zeitplan
Dezember 2022: Initiativtext ✅
Januar 2023: Kampagnenaufbau ✅
Februar 2023: Aufbau Bürger:innen-Komitee ✅
27. April 2023: Sammelstart und Aktionstag ✅
9. September 2023: Nationaler Sammeltag ✅
2. Dezember 2023: Nationaler Sammeltag ✅
9. März 2024: Nationaler Sammeltag ✅
27. April 2024: 1 Jahr seit dem Start der Initiative! ✅
25. Mai 2024: Nationaler Sammeltag ✅
22. Juni 2024: Nationaler Sammeltag ✅
30. Juli 2024: Alle Unterschriften einsenden! ✅
Ende Sammelfrist 25. Oktober 2024 ✅
Einreichung 100’000 gültige Unterschriften: 5. September in Bern ✅
Dezember 2024: Aussprachepapier Bundesrat
Parlament 12-18 Monate
Abstimmungskampf
Abstimmung
Initiative kommt in die Bundesverfassung
Umsetzung der Initiative
Über uns
Die Inklusions-Initiative ist ein zivilgesellschaftliches Bewegungsprojekt. Ziel ist es, mit der Unterschriftensammlung ein breites, überparteiliches und politisch schlagkräftiges Netzwerk von Selbstvertreter:innen, engagierten Bürger:innen, Fachorganisationen und Verbänden aufzubauen und dafür eine gleichberechtigte und nachhaltige Struktur zu schaffen.
Kontaktformular
Adresse
Verein für eine inklusive Schweiz
Mühlemattstrasse 14a
3007 Bern
E-Mail: info@inklusions-initiative.ch